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   LAG Hessen, 17.03.2009 - 15 Sa 1861/08   

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https://dejure.org/2009,8822
LAG Hessen, 17.03.2009 - 15 Sa 1861/08 (https://dejure.org/2009,8822)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17.03.2009 - 15 Sa 1861/08 (https://dejure.org/2009,8822)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17. März 2009 - 15 Sa 1861/08 (https://dejure.org/2009,8822)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 611 Abs 1 BGB, § 4 Abs 5 TVG
    Altersteilzeitvertrag - Geltung - ATZ-TV DHL - TV ATZ Post

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründetheit eines Antrages auf Altersteilzeit außerhalb der Geltungsdauer tariflicher Regelungen

  • Judicialis

    TV ATZ Post vom 02. April 1998; ; TV Nr. 132; ; ATZ-TV DHL vom 07. September 2005

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ATZ-TV DHL § 1; ATZ-TV DHL § 2 Abs. 2 S. 1
    Unbegründeter Antrag auf Alterteilzeit außerhalb der Geltungsdauer tariflicher Regelungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2009, 493
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 98/88

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus LAG Hessen, 17.03.2009 - 15 Sa 1861/08
    Zwar ist der ATZ-TV DHL selbst nach wie vor nicht gekündigt, doch geht die in § 1 dieses Tarifvertrages geregelte Verweisung auf den TV ATZ - eine derartige Verweisung ist zulässig (vgl. BAG Beschluss vom 30. Januar 1990 - 1 ABR 98/88 - BAGE 64, 94 = AP Nr. 78 zu § 99 BetrVG 1972, zu B. II. 1. der Gründe mit weit. Nachw.) - in der Zeit nach dem Ablauf des 31. März 2008 in Leere, so dass der ATZ-TV DHL ab dem 01. April 2008 ohne Regelungsgehalt bleibt.

    Wenn § 1 ATZ-TV DHL davon spricht, dass der TV ATZ in der jeweils geltenden Fassung entsprechend gelten soll, setzt dies nach dem Tarifwortlaut und dem tariflichen Gesamtzusammenhang (dazu BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) voraus, dass der TV ATZ jedenfalls in irgendeiner Form noch Rechtsgeltung beansprucht, und sei es aufgrund Nachwirkung (vgl. BAG Beschluss vom 30. Januar 1990 - 1 ABR 98/88 - BAGE 64, 94 = AP Nr. 78 zu § 99 BetrVG 1972, zu B. II. 1. der Gründe).

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07

    Altersteilzeit - Überforderungsquote

    Auszug aus LAG Hessen, 17.03.2009 - 15 Sa 1861/08
    Sein diesbezüglicher Antrag ist nämlich außerhalb der Geltungsdauer der maßgeblichen tarifvertraglichen Regelungen erfolgt (nach dem 31. März 2008) und erstrebt ein Altersteilzeitverhältnis für die Zeit ab dem 01. Juni 2008, hat also keine rechtliche Grundlage mehr (vgl. auch BAG Urteil vom 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - EzA § 4 TVG Altersteilzeit Nr. 24, zu B. II. 2. b) bb) (1) der Gründe, wo darauf abgestellt wird, dass die Regelung im Zeitpunkt der begehrten Fiktion der Abgabeerklärung voll wirksam war; im Ergebnis wie hier LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 14. November 2008 - 13 Sa 1715/08 -, zu II. 1. der Gründe; LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 12. Dezember 2008 - 6 Sa 1995/08 -, 1.1 der Gründe)).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus LAG Hessen, 17.03.2009 - 15 Sa 1861/08
    Wenn § 1 ATZ-TV DHL davon spricht, dass der TV ATZ in der jeweils geltenden Fassung entsprechend gelten soll, setzt dies nach dem Tarifwortlaut und dem tariflichen Gesamtzusammenhang (dazu BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) voraus, dass der TV ATZ jedenfalls in irgendeiner Form noch Rechtsgeltung beansprucht, und sei es aufgrund Nachwirkung (vgl. BAG Beschluss vom 30. Januar 1990 - 1 ABR 98/88 - BAGE 64, 94 = AP Nr. 78 zu § 99 BetrVG 1972, zu B. II. 1. der Gründe).
  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 87/96

    Nachwirkung eines Tarifvertrages - Ausschluß durch konkludentes Handeln

    Auszug aus LAG Hessen, 17.03.2009 - 15 Sa 1861/08
    Der TV ATZ entfaltet ab dem 01. April 2008 jedoch keinerlei Wirkung mehr, da er zum 31. März 2008 außer Kraft getreten und die Nachwirkung ausgeschlossen ist, was so im Tarifvertrag vereinbart werden kann (BAG Urteil vom 08. Oktober 1997 - 4 AZR 87/96 - NZA 1998, 492).
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